Thilo, Bischof von Merseburg, Hans von Werthern (Werterde), Ritter, Friedrich von Witzleben (Witzleuben) und andere Räte Herzog Albrechts von Sachsen vermitteln folgenden Vertrag zwischen dem Bischof von Hildesheim und Administrator der Kirche zu Verden Berthold sowie den Herzögen Wilhelm II. und Heinrich I. dem Älteren von Braunschweig einerseits und dem Rat zu Goslar andererseits: 1) Die Stadt Goslar soll das Schloss Harzburg treuhänderisch an Graf Heinrich, Herrn zu Stolberg, und Graf Gebhard, Herrn zu Mansfeld übergeben. Wegen der Einkünfte des Schlosses soll es in näher bestimmter Weise einen Vergleich mit den Herzögen von Braunschweig geben.- 2) Wegen der Anteile am Ramberg wird die Stadt in näherer bestimmter Weise mit dem Bischof von Hildesheim verglichen.- 3) Wegen der Belehnung mit dem Rodinge [noch nicht identifiziert], die Kurt (Curdt) Schweichel und Burkhard (Burghart) Kramme beanspruchen, soll am nächsten Martinstag [11. November 1487 eine gütliche oder schiedsrichterliche Entscheidung getroffen werden.

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Sächsisches Staatsarchiv
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