Hans Munich von Munichhausen (1), Pfleger zu Tetlham (2) und Halbenberg (3), bestätigt, dass Erzbischof Mathias von Salzburg ihm zur jährlichen Aufbesserung seines Dienstgelds 100 rheinische Gulden [ein Gulden zu 60 Kreuzer] bewilligt hat, die in Raten quatemberlich ausgezahlt werden. Er verspricht, dafür dem Erzbischof zeit seines Lebens am Hof Dienst zu tun. Munich soll zwei Knechte, einen Buben und drei Pferde halten, kann jederzeit zum Dienst herangezogen werden und soll in diesem Fall mit der üblichen Zerung und Liferung verpflegt werden. Schadensersatzansprüche für Pferde bestehen nicht. Die 100 Gulden kann der Erzbischof jederzeit für 700 Gulden ablösen. Alle älteren Verschreibungen und Reverse sollen ihre Gültigkeit behalten. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S: Munich, Hans, zu Munichhausen, Pfleger Tettelham u. Halmberg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv