Johanna Elisabeth verwitwete Born wider den fürstlich merseburgischen Kammerprokuratoren, die Sukzession in dem Rittergut Schönau, 1735ff.; wie von des Herrn Herzog Heinrichs zu Sachsen-Merseburg fürstlicher Durchlaucht dieses Gut nach Absterben der Bornin dem Kabinettsminister Herrn Grafen von Brühl geschenkt und in Erbe verwandelt, auch nachgehends diese Schenkung und Erbverwandlung von Ihrer Königlichen Majestät in Polen konfirmiert worden, 1737