Gerhard, konfirmierter Elekt von Naumburg, beurkundet mit Zustimmung des Domkapitels die gütliche Beilegung seines Streites mit dem Zisterzienserkloster Pforta (Portensis) um die Dörfer Roßbach (Rospach), Ober- und Niedermöllern (utroque Meller) und Pomnitz (Pomnicz). Diese Dörfer hatte das Kloster von Friedrich und Hermann, Grafen von Orlamünde (Orlamunde) und Herren zu Weimar (Wymar), und Heidenreich gen. von Roßbach gekauft. Von Friedrich [III.], Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, sowie dessen Brüdern waren diese Güter an das Kloster übereignet worden. Gegen die Zahlung von 200 Schock Groschen durch das Kloster verzichtet das Bistum auf alle Rechte an den oben genannten Dörfern. Gleichzeitig bestätigt der Bischof alle von seinen Vorgängern zugunsten des Klosters vorgenommenen Rechtshandlungen. - Siegel des Bischofs und des Domkapitels angekündigt.

Show full title
Sächsisches Staatsarchiv
Data provider's object view
Loading...