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Das Kloster Allerheiligen belehnt Franz Zinkh mit des Klosters oberen Meierhof zu Fautenbach zu einem rechten Erblehen, gegen einen Jahreszins von 12 Viertel Korn, 12 Viertel Veesen, 2 Viertel Gerste, 5 Gulden, 1 Kappen, 2 Erntehühner und 2 Hennen und ist zweifällig mit 10 Gulden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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