A: Fürst Christian von Anhalt, Statthalter der Oberen Pfalz in Bayern, für Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz. S: Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz. E: Andreas Lippart auf der äußeren Klostermühle zu MIchelfeld, seine Frau und seine Erben. Betreff: Vererbung der äußeren Klostermühle zu Michelfeld mit zwei Mahlgängen und einem Stampfgang gegen eine bereits bezahlte Summe Geldes. Zugehörungen sind die Behausung mit Stadel und Stallungen, die Hofrait zwischen der Mühle und dem Wohn- und Hundshaus mit Abfluss des Wassers und Zaun des Kälbergartens, das Hundshaus, der oberhalb gelegene Mühlweiher mit dem hineinfließenden Bach, „der Speckh genannt, bis hinauf zu der alten Steinsäule gegen dem „Wölfelstein, der Damm unterhalb des Weihers mit Grasnutzung und den Obstbäumen bis zu den Ringmauern des Klosters, wo der Zaun am Gefängnisturm dies alles gegen den Klostergarten abgrenzt, was vorher ein Richter genutzt hat, ein halbes Tagwerk Feld am Mühlbach, ein Äckerlein am „Sosser (Saaßer?) Weg, ein halbes Tagwerk am „Röhracker und 3 Viertel Tagwerk, die vorher zum Pfarrhaus gehörten, ein halbes Tagwerk Wiese am „Dietlberg, 3 Tagwerk, die Mühlwiese genannt, der Rangen oberhalb des Grabens vom Mühlweiher bis an die „feiste Wiese, wie es alles eingezäunt und mit Grenzsteinen markiert („versteint) ist. E dürfen die genannten Stücke nutzen nach Erbleiherecht („erblehensrecht), sie sollen die Häuser, Stadel und Stallungen sowie die Brücke unterhalb der Mühle in gutem baulichen Zustand erhalten und davon sowie von den Feldern und Wiesen nichts abtrennen, verändern, versetzen oder verkaufen. Sie sollen den "Prüel" und die Flammerwiese zum Heu und Grummet je zwei Mal, insgesamt also vier Mal im Jahr (vier Tage und vier Nächte), wässern. Sollte aber wegen Regenwetter das Wässern der Wiese zum Heu einmalig genug sein, soll es im Ermessen der Mühlbeständer liegen, von dem ausstehenden Tag oder der ausstehenden Nacht zum Heu oder Grummet Gebrauch zu machen, jedoch ohne die Gefahr des Überflusses und ohne dass sich ein Anderer beschwert. Vorbehalten bleiben u.a. der Wasserbedarf des Klosters für die Verhütung von Feuersgefahr, der 10. Pfennig des Handlangs, der vorläufig wie bei anderen Untertanen nicht mehr als den 20. Pfennig betragen soll, Reis, Steuer, Mannschaft und andere Botmäßigkeit, womit E dem Kloster Michelfeld unterstehen, des Weiteren großer und kleiner Feldzehent, auch toter und lebendiger Zehent. Der jährlich zu Michaeli dem Kloster zu leistende Zins beträgt 6 Gulden von der Mühle, 1 Schilling, 17 Pfennige Frongeld, 6 Käse, 40 Eier, 1 Rauchhahn, 1 Fasnachthenne, 4 Achtel Gültkorn, vom Weiher und Fischbach 1 Gulden, 4 Schillinge und 6 Pfennige, von den Feldern 1 Gulden, 1 Schilling und 20 dritthalbe Pfennige, 4 1/2 Metzen Korn, 4 1/2 Metzen Gerste, von dem Wiesmat 3 Gulden, 2 Schillinge, 3 Pfennige, zusammen als beständige Zinsen (ohne kleines Recht und Küchendienst) 12 Gulden, 1 Schilling, 6 ½ Pfennig, 4 Achtel Gültkorn, 4 1/2 Metzen Korn und 4 1/2 Metzen Gerste. Sollten E die Mühle über kurz oder lang veräußern wollen, steht dem Kloster das Vorkaufsrecht zu.

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Staatsarchiv Amberg
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