Zwischen den Grafen Friedrich und Ludwig der Junge von Helfenstein einerseits und Bürgermesiter und Rat zu Ulm andererseits werden Vereinbarungen getroffen über 1) die Vollziehung des in Vorbereitung befindlichen Kaufbriefs, 2.) die Übergabe etlicher Briefe durch die Grafen von Helfenstein an Ulm, 3.) über etwaige Übergabe der jetzt noch im Besitz des Grafen Eberhard von Württemberg befindlichen helfensteinschen Pfandbriefe an Ulm, falls die Helfensteiner die Lösung von Württemberg vollführen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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