Reichserbtruchseß Christoph [voller Titel] leiht Peter Schneringer d.J. von Sipplingen auf Lebenszeit den Rebbau daselbst, den zuvor sein verst. Schwäher Bernhard Bechler innehatte, mit allem Zubehör, einschließlich des Apfelbaums im großen Baumgarten. Schneringer muß den Rebbau in baulichen Ehren halten und darf ihn nicht versetzen. Jährlich hat er an den A. den halben Teil des gewonnenen Weins in bewußtem costen nach Sipplinger brauch und, wie alle anderen erbtruchsessischen Weinzieher, dazu ein Viertel Baumnüsse in Uberlinger Maß zu entrichten. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen tritt Heimfall zur freien Verfügung ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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