Kaiser Karl IV. gewährt Erzbischof Kuno von Trier wegen dessen Verdiensten ein umfassendes Privileg über die Herrschaftsrechte des Erzstifts Trier, namentlich über genannte Städte und Plätze, denen er Freiheitsrechte wie Frankfurt gewährt, die Zölle an Rhein und Mosel und lehnsherrliche Vorrechte. Eigens erwähnt sind die Verfügung über die Ober- und Niederburg in Kobern, das Kloster St. Maximin vor Trier, die Vogtei über die Klöster Wadgassen und Springiersbach, die Stadt Münstermaifeld und Burg Thurandt. Sr.: Ausst. mit Goldbulle. unbegl. Abschr. ex libro regaliorum ... Lotharii Archiepiscopi und kollationiert mit dem Text des durch Kaiser Rudolf II. ausgestellten Transsumpts des Privilegs durch Adam Heck, ksl. Notar am Trierer Hof; Pap., lat. Regesta Imperii VIII Nr. 5588

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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