Frobenius Christoph, Graf und Herr zu Zimmern, und Heinrich Truchsess von Waldburg entlassen als Vormünder der nachgelassenen Söhne Georgs Truchsessen von Waldburg deren Eigenmann Konrad Stotz vom Schregsberg (Schregkhsberg), ehelichen Sohn des Bartholome Stotz und der bereits verstorbenen Anna Heggelbach, der bisher der Herrschaft Waldburg "zugehörig" gewesen ist, gegen Zahlung von 6 fl rh, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft. Auch namens ihrer Mündel und möglichen Amtsnachfolger sowie ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannten Konrad von der Eigenschaft des Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden ihn von seinem Eid, versprechen, ihn von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihm freien Zug und erlauben ihm, ab sofort bei Herren oder Städten Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo und wie es ihm am nützlichsten ist. Falls der Freigelassene liegende [und den waldburgischen Herrschaften steuerbare] Güter besitzt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen den von Waldburg und ihrer Landschaft errichteten Vertrages gehalten werden. Auch gilt der Vorbehalt, dass Konrad, falls er über kurz oder lang jemals wieder in waldburgische Herrschaften ziehen sollte, sich der Leibherrschaft des Ausstellers oder seiner Erben erneut unterwerfen muss.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...