Michael Löplin, seßhaft zu Öffingen, verspricht dem edlen und festen Junker Reinhard v. Neuhausen zu Hofen, hinter dem er gesessen, seinen Vater Bernhard Löplin, der dem Irrtum des Wiedertaufs verfallen war, keine Herberge zu gewähren und schwört Urfehde. Michael Löplin war zuvor inhaftiert worden, weil er trotz seines Versprechens den Geboten des Junkers nicht nachgekommen war, war dann auf Fürbitten seiner Brüder und Schwäger u a. und auf das Versprechen, eine Urfehdverschreibung zu geben, freigelassen worden; anstatt eine Verschreibung zu geben, hatte er jedoch den Junker vor Herzog Christoph v. Württemberg, als seinem Leibherren, verklagt und hatte es zu einer Rechtsverhandlung kommen lassen, bei der geurteilt wurde, daß Löplin obengen. Versprechen zu leisten habe und U. schwören müsse

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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