Graf Ludwig von Nassau-Saarbrücken gestattet, dass die Conrad Eberhard Stummelschen Erben das von den Stetzschen Erben in den Stummelschen Besitz gekommene Hofgut zu Waldhausen ('Rübsamen Hof') in die Hand des Anton Moser Pfarrers zu Weilburg bringen dürfen, der nun statt ihrer vom Grafen die Erbpacht übernimmt.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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