Versicherungsschein der stift-münsterischen Landschaft über die vom Kloster Gravenhorst im Krieg von Seiten der Alliierten Armee ausgeschriebene Quotisation laut beigebrachter Originalquittung vom 4. Mai 1761 zu 268 Reichstaler in Gold nach dem Kassenkurs bzw. in ediktmäßigem guten Gelde auf 184 Reichstaler 7 Schillinge reduzierten Betrag gegen eine jährliche Verzinsung in Höhe von 3 Reichstaler 19 Schillinge 2 Deut. Die Schuldverschreibung wird nunmehr als öffentliche Schuld bzw. Landesobligation anerkannt. Als Unterpfand dienen die zum Hochstift Münster gehörenden Ländereien, Erbe, Habe und Güter nebst Zinsen. Siegelankündigung der Aussteller