Valtin Landvogt ("Lanndtvaugt") von Ingersheim ("Inngershein"), gefangengesetzt wegen Teilnahme am Bauernaufstand als Führer, verpflichtet sich, Wehr und Harnisch abzulegen, keine offenen Zechen, Gesellschaften, Wirtshäuser, Kirchweihen, Gemeinschaften und Jahrmärkte zu besuchen, keine andere Wehr zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, den Ingersheimer Zwing und Bann und das Land nicht ohne Erlaubnis zu verlassen, seine Atzung und Gefängiskosten zu bezahlen und schwört Urfehde