Ortlieb von Wald (1) bekennt, sich mit Erzbischof Konrad [IV.] von Salzburg in dem noch aus der Zeit von Erzbischof Rudolf [I.] herrührenden Streit um eine Gült und um Schäden in dem Vrbar auf dem Wald bei Muldorf (2) verglichen zu haben. Er verzichtet nun auf den Wald, alle Leute und Güter [leut und gu<o>t] und verspricht Dienst, Hilfe und Rat gegen jedermann außer gegen seinen Herrn, den Herzog von Bayern. Der Erzbischof hatte ihn zu seinem Ritter und heimlichen Hofgesinde genommen und ihn seinem Rat empfohlen, dem er auch geschworen hat. Wenn er in erzbischöflichen Diensten gefangen gesetzt wird oder sonstwie dabei Schaden erleidet, soll ihm dies ersetzt werden. Der Erzbischof soll ihm, wie vertraglich zu Zeiten Erzbischof Rudolfs [I.] vereinbart, zehn Pfund Geld leihen, dafür soll er Eigengüter kaufen, der Salzburger Kirche aufgeben und zu Lehen zurück empfangen. Wegen der zwischen der Salzburger Kirche und Ortlieb und seinem Vater strittigen Güter soll Kundschaft eingeholt werden und Ortlieb alle Lehen der Salzburger Kirche, die ihm von Rechts wegen zustehen, erhalten. Die übrigen Güter sollen in dem Recht stehen, das der Erzbischof und der Herzog zwischen ihren Dienstmannen gesetzt haben. Zeugen: Bischof Friedrich von Chiemsee (3), Bischof Heinrich von Lauent (4), Dompropst Friedrich von Salzburg, Abt Konrad von Raitenhaslah (5), die Ritter Heinrich von Eyssenpu<o>ch (6), Heinrich von Halldingen (7) und Dietrich, erzbischöflicher Schreiber zu Salzburg. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S1: Salzburg, Erzbischof Konrad. S2: Chiemsee, Bischof Friedrich. S3: Lavant, Bischof Heinrich. S4: Salzburg, Dompropst Friedrich. S5: Raitenhaslach, Abt Konrad. S6: Wald, Ortlieb von

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv