Schultheißen, Zwölfer, Gerichtsleute und ganze Bürgerschaften zu Oberkirch, Oppenau, Renchen, Ulm, Kappel und Sasbach in der Herrschaft Oberkirch verpflichten sich Herzog Johann Friedrich jährlich auf 4 Jahre lang 1500 Gulden zu zahlen, nachdem sie derselbe für dieselbe Zeit von allen Frohndiensten befreit hat.