Kurt Wilhelm Magnus von Seelbach, des +Johann von Seelbach Sohn, bekundet, dass Graf Wilhelm zu Sayn-Wittgenstein ihn zugleich für seinen Vetter Johann Kurt, +Kraft Engelberts von Seelbach Sohn, laut inseriertem Lehnsbrief belehnt hat mit 1/2 Hof Weschbach, 1/2 Hof Vogelsang, bzw. nunmehr dem dafür ausgetauschten 1/2 Hof unterster Hahnhof (der underste Haan), mit dem Gut zu Würgendorf, mit dem Teil des Gutes zu Wallmenroth und zu Herdorf, wie ihre Väter, Johann und Kraft Engelbert, +Gebrüder, dies von Sayn zu Lehen getragen.
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Kurt Wilhelm Magnus von Seelbach, des +Johann von Seelbach Sohn, bekundet, dass Graf Wilhelm zu Sayn-Wittgenstein ihn zugleich für seinen Vetter Johann Kurt, +Kraft Engelberts von Seelbach Sohn, laut inseriertem Lehnsbrief belehnt hat mit 1/2 Hof Weschbach, 1/2 Hof Vogelsang, bzw. nunmehr dem dafür ausgetauschten 1/2 Hof unterster Hahnhof (der underste Haan), mit dem Gut zu Würgendorf, mit dem Teil des Gutes zu Wallmenroth und zu Herdorf, wie ihre Väter, Johann und Kraft Engelbert, +Gebrüder, dies von Sayn zu Lehen getragen.
340, U 13859 c
340 Grafschaft Sayn-Hachenburg
Grafschaft Sayn-Hachenburg >> Urkunden >> 10 1600 bis 1649 >> 10 1 1600-1610
1607 Juni 18
Ausfertigung Pergament, Siegel zerbrochen am Pressel (aus 121 Urk. von Seelbach)
Urkunde
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:08 MESZ