Dekan und Kapitel des Archidiakonalstifts St. Viktor zu Xanten bekunden, ihrem Mitbruder Kanoniker Johann Steck und der Adriana Steck als Vormündern der hinterbliebenen 2 unmündigen Töchter des Eberhard von Stein und der Clara Steck sowie den Eheleuten Hendrich von Stein und Gertrud de Heyden gen. Rinß 650 Taler zu je 30 Stüber klevisch, die diese ihnen zur Abstattung auferlegter Exaktions- und Kontributionsgelder bzw. zur Vermeidung angedrohter militärischer Exekution vorgestreckt haben, zu schulden. Sie geloben, dieses Kapital mit 5 Prozent jährlich zu verpensionieren. Zinstermin ist der 5. Mai, erstmals 1658. Beide Seiten können die Ablöse jederzeit verlangen. Kündigungsfrist ist ein halbes Jahr. Die Schuldner setzen ihre gesamten Zehnten in der Grafschaft Moers und alle ihre übrigen Kellnereigüter und -einkünfte zu Unterpfand, woran die Gläubiger sich im Fall der Nichtzahlung von Kapital, Zinsen und Schaden mit Pfändung schadlos halten können. Sie verzichten auf alle Privilegien, Rechtsbehelfe und Einreden, die ihnen hiergegen zugute kommen könnten. - Sie kündigen das Sekretsiegel ihrer Kirche und die Unterschrift des Sekretärs an. Geben Xanten ahm 17 tagh Maii 1657.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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