Obligationsverpflichtung des Pastors Martin Kleiffgen
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GerKer, 725
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
1631
Enthält: Von der Streitsache zwischen Peill und Geuw ist nur eine Beilage überliefert, aus der sich die Zusammenhänge nur vage erschließen lassen. Auch die zeitliche Abfolge ist unsicher, da das Schriftstück vom 12.5.1631 datiert, die darin wiedergegebenen Texte aber von April bis Dezember 1631 reichen. Gegenstand ist offensichtlich ein Recht des Klägers auf eine Holzlieferung (1 oder 2 Holzgewalten), die er wie schon seine Vorfahren auf seinen Hof (Peills Gut) erhielt. Diese Holzgewalt hatte Martin Kle(i)ffgen, Pastor zu Kuchenheim, inne. Dieser hatte - in Geldnöten - die Holzgewalt derzeit aber gegen einen Kredit an Theiß Schloßmecher abgegeben. Er kaufte sie aber jetzt zurück, weil er sie als Gegenleistung für einen neuen (vielleicht höheren) Kredit, den er bei Catharina Eßer aufnahm, benötigte. Anscheinend gab es dann aber Unstimmigkeiten bei der Ablieferung, so dass Herr Peill bzw. ein Nachkomme des früheren Hofsbesitzers gegen die jetzige Inhaberin der Holzgewalt bzw. deren Vertreter (Neffe oder Ehemann?) geichtlich vorgehen. Die Beklagten berufen sich ihrerseits auf den Pastor als dem ursprünglichen Inhaber und Versetzgeber und legen dem Gericht Zeugnisse für die Versetzung der Holzgewalten an sie vor. Die Vereinbarungen, die Pastor Kleffgen mit Catharina Eßer getroffen hatte, sind aber wohl nicht eindeutig. Die Quittungen widersprechen sich. Catharina lässt schließlich sogar durch ihren Neffen Johann (vielleicht der Beklagte Johann Geuw) eine gerichtliche Bescheinigung für die Schuldsumme fordern. Was sich daraus für den Kläger ergibt, ist nicht bekannt. Die angeführten Beweisdokumente lauten im Einzelnen: - 28.4.1631 Quittung von Martin Kleiffgen, Pastor in Kuchenheim ("Kocheim"), für Catharina Eßer aus Wistenberg (?) für 20 Tlr, die sie ihm neben [schon einmal] 74 (?) Tlr für eine Gewalt Holz, die auf Pfeils Gut gegeben werden, ausgehändigt hat. - 8.12.1631 Quittung von Pastor Merten Keiffgen für Catharina Eßers aus Wistenberg, Herrn Kroschens Viehmagd, dass sie ihm heute 45 kölnische Tlr (à 2 Gl 4 Albus) übergeben hat. Sie erhielt dafür eine Gewalt Holz auf Peills Gut, die zuvor an Theiß Schloßmecher aus Sehnrath versetzt gewesen und die er am selben Tag, dem 8.12., eingelöst hat. Die Holzgewalt dürfe sie gebrauchen, solange bis er Catharina die 45 Tlr wieder abstattet. Zeugen: Johann Krosch und Bernhardt Voitz, beide Kanoniker zu Kerpen. - Am selben Tag (8.12.1631) schreibt Pastor Martin Keiffgen an Schultheiß Theodor Schreiber: Sein Neffe Johann erbittet für seine Schwiegerfrau (? Schwägerin) Tringen Eßers eine gerichtliche Bescheinigung über die Höhe der Summe, die er von ihr für die zwei Gewalt Holz, die auf Winken Peills Gut gegeben werden, geliehen hat. - Diese Bescheinigung ergeht am 13.12.: Martin Kleiffgen, Pastor in Kuchenheim, lässt von Schultheiß und Schöffen des Kerpener Gerichts beurkunden, dass er an Catharina Eßers aus Westenberg (!) am 8.12.1631 eine Summe von 29 kölnischen Tlr (à 52 Albus) [!] in zwei Raten ("Zeiten") aufgenommen und ihr dafür zwei Gewalt Holz, die auf Peills Gut gegeben werden, und die er von Theiß Schloßmecher aus Sehnrath eingelöst hatte, versetzt hat. [Sie] stehen ihr zur Verfügung, so lange, bis er, Herr Merten, oder sein Bruder oder dessen Erben sie "in gutem harten Geld" bar zurückzahlen, wie es ihnen nach der Kerpener Buschordnung ("Brauch") freisteht. Unterschriften: Theodor Schreiber, Schultheiß, und die Schöffen Johann Mausbach und Reinhardt Jaixen. - Um die Glaubwürdigkeit der Person des Pastors zu unterstreichen, ist den Abschriften auch ein Zeugnis von Johann Krosch, Scholasticus in Adendorff, beigefügt: Demnach ist Martin Kleiffgen "seligh" laut den Kapitelsprotokollen in den Jahren 1606 und 1608 Kellner (d. h. Geschäftsführer, Verwalter) des Klosters in Adendorf gewesen. Und auf sein, des Kellners, Betreiben hin hat Bernhardt Roggendorff, Halfe zu Türnich, die zwei Gewalt Holz eingelöst (o. D.).
Schriftstücke: 1
Archivale
Esser - Catharina, Magd 1631
Geuw, Johann
Kleiffgen, Martin, Pastor in Kuchenheim
Krosch, Johann, Kanoniker in Kerpen und Scholasticus in Adendorf 1631
Peill, Kordt
Roggendorff, Bernhardt, Halfe zu Türnich
Schloßmecher, Theiß, aus Senrath
Voitz, Bernhardt, Kanoniker zu Kerpen
Peills Gut
Sehnrath
Wi/estenberg <
Obligation
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:02 MEZ