Dekan und Kapitulare des Archidiakonalstifts St. Viktor in Xanten bekunden, dass Catharina Hartogh ihnen 200 Gulden holländisch = 200 Taler in klevischem Geld dergestalt erblich geschenkt hat, dass sie auf ihre Lebenszeit die Zinsen von 4 Prozent jährlich aus diesem Kapital empfängt und dass nach ihrem Tod diese Jahrrente zu einer ewigen Memorie und Messe für ihre Seele in der Xantener Kirche am ersten geeigneten Tag nach ihrem Todestag dienen soll. Sie quittieren über das Geld, das sie zum Rückkauf einer Obligation über 400 Reichstaler, die sie von Conrad Prys, Doktor der Medizin, am 14. Februar 1688 zur Bezahlung rückständiger Brandschatzungen aufgenommen hatten [s. Regest unter Xanten, Viktorstift, Akten Nr. 52], verwandt haben. Sie geloben, die Zinsen zu zahlen und die Memorie zu begehen, wie oben beschrieben. Sie setzen alle ihre Güter, insonderheit ihre Zehnten zu Unterpfand, woran die Gläubigerin sich im Fall der Nichtzahlung der Rente schadlos halten kann, unterwerfen sich allen Gerichten und verzichten auf alle Einreden und Rechtsbehelfe. - Sie kündigen das unten aufgedrückte große Kirchensiegel und die Unterschrift ihres Sekretärs an. Aldus gedaen Xanten den 14 Febr. 1697.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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