Dekan und Kapitulare des Archidiakonalstifts St. Viktor in Xanten bekunden, dass Catharina Hartogh ihnen 200 Gulden holländisch = 200 Taler in klevischem Geld dergestalt erblich geschenkt hat, dass sie auf ihre Lebenszeit die Zinsen von 4 Prozent jährlich aus diesem Kapital empfängt und dass nach ihrem Tod diese Jahrrente zu einer ewigen Memorie und Messe für ihre Seele in der Xantener Kirche am ersten geeigneten Tag nach ihrem Todestag dienen soll. Sie quittieren über das Geld, das sie zum Rückkauf einer Obligation über 400 Reichstaler, die sie von Conrad Prys, Doktor der Medizin, am 14. Februar 1688 zur Bezahlung rückständiger Brandschatzungen aufgenommen hatten [s. Regest unter Xanten, Viktorstift, Akten Nr. 52], verwandt haben. Sie geloben, die Zinsen zu zahlen und die Memorie zu begehen, wie oben beschrieben. Sie setzen alle ihre Güter, insonderheit ihre Zehnten zu Unterpfand, woran die Gläubigerin sich im Fall der Nichtzahlung der Rente schadlos halten kann, unterwerfen sich allen Gerichten und verzichten auf alle Einreden und Rechtsbehelfe. - Sie kündigen das unten aufgedrückte große Kirchensiegel und die Unterschrift ihres Sekretärs an. Aldus gedaen Xanten den 14 Febr. 1697.
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Dekan und Kapitulare des Archidiakonalstifts St. Viktor in Xanten bekunden, dass Catharina Hartogh ihnen 200 Gulden holländisch = 200 Taler in klevischem Geld dergestalt erblich geschenkt hat, dass sie auf ihre Lebenszeit die Zinsen von 4 Prozent jährlich aus diesem Kapital empfängt und dass nach ihrem Tod diese Jahrrente zu einer ewigen Memorie und Messe für ihre Seele in der Xantener Kirche am ersten geeigneten Tag nach ihrem Todestag dienen soll. Sie quittieren über das Geld, das sie zum Rückkauf einer Obligation über 400 Reichstaler, die sie von Conrad Prys, Doktor der Medizin, am 14. Februar 1688 zur Bezahlung rückständiger Brandschatzungen aufgenommen hatten [s. Regest unter Xanten, Viktorstift, Akten Nr. 52], verwandt haben. Sie geloben, die Zinsen zu zahlen und die Memorie zu begehen, wie oben beschrieben. Sie setzen alle ihre Güter, insonderheit ihre Zehnten zu Unterpfand, woran die Gläubigerin sich im Fall der Nichtzahlung der Rente schadlos halten kann, unterwerfen sich allen Gerichten und verzichten auf alle Einreden und Rechtsbehelfe. - Sie kündigen das unten aufgedrückte große Kirchensiegel und die Unterschrift ihres Sekretärs an. Aldus gedaen Xanten den 14 Febr. 1697.
AA 0567 Xanten, Viktorstift, Akten (AA 0567)
Xanten, Viktorstift, Akten (AA 0567) >> 1. Akten >> 1.6. Forderungen und Lasten >> Kopiar der Rentverkäufe und Obligationen des Kapitels
1697 Februar 14
Diverse Registraturbildner
Papier
Überlieferungsart: Abschrift
Vermerke: Unterschrift des Sekretärs Wilhelm Jansen
Überlieferungskommentar: 17. Jh.
Vermerke: Unterschrift des Sekretärs Wilhelm Jansen
Überlieferungskommentar: 17. Jh.
Urkunde
Ausstellort: Xanten
Kopiar der Rentverkäufe und Obligationen des Kapitels
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:33 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.2. Geistliche Institute (Tektonik)
- 1.2.6. V - Z (Tektonik)
- 1.2.6.13. Xanten (Tektonik)
- 1.2.6.13.2. Viktorstift (Tektonik)
- Xanten, Viktorstift, Akten AA 0567 (Bestand)
- 1. Akten (Gliederung)
- 1.6. Forderungen und Lasten (Gliederung)
- Kopiar der Rentverkäufe und Obligationen des Kapitels (Archivale)