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Kaiser Otto [II.] bestätigt auf Bitten des Erzbischofs Adalbert
von Magdeburg und des Werinhar, Abt von Fulda, einen zwischen den beiden
Kirchenfü...
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Data XI Kalendas Novembris anno Dominice incarnationis DCCCCLXXIII indictione II anno regni domni Ottonis iunioris serenissimi imperatoris augusti XIII imperii autem VI; actum Altstedi
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Otto [II.] bestätigt auf Bitten des Erzbischofs Adalbert von Magdeburg und des Werinhar, Abt von Fulda, einen zwischen den beiden Kirchenfürsten geschlossenen Tausch namentlich angeführter Orte. Das Tauschgeschäft ist bereits vor seinem Vater in Trebur getätigt worden. Der Erzbischof gibt in der Provinz und Grafschaft Ostthüringen Tüngeda, Gräfentonna, Brüheim, Mihla [?] nördl. Eisenach (Ostmilinge), Creuzburg und die ganze Mark (Uuestmilingero), Dachwig, Walschleben, Körner, Heilingen [?] (Helinge), Rockstedt und Salzungen. Dafür erhält der Erzbischof auf seine Bitte aus kaiserlichem Besitz Drackenstedt [Gem. Eilsleben] (Drikkestedi). Abt Werinhar gibt den Klosterbesitz in Freckleben, Schackstedt, [Burg-/Groß-]Örner [Ortsteil von Hettstedt], Leimbach, Vatterode, Harkerode [?, südwestl. Aschersleben] (Kerlingorod), Mansfeld, Dodendorf, Rotenwalle [wüst, bei Sandersleben südöstl. Aschersleben] (Rodonuualli), Nienstedt (Nienstedi) [wüst, bei Gerbstedt nordöstl. Eisleben], (Purtin) [wüst, bei Freckleben südöstl. Aschersleben] und (Elesleba) [wüst, bei Welfesholz] und anderen von slavischen Familien bewohnten Orten. Geschehen durch die Hand der Vögte Ricdag für die Magdeburger Kirche und Adalbert für das Kloster Fulda. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Allstedt. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Rekognoszent: Notar Uuillisus in Vertretung des Erzkanzlers Rotbert
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Codex Eberhardi, Bd. 2, f. 21; StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 63-64; StaM, Kopiare Fulda: K 431, f. 87b
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: MGH DD O II, Nr. 64b; RI II, 2, Nr. 643
Online-Regest der Regesta Imperii (http://www.regesta-imperii.de/id/0973-10-22_1_0_2_2_0_154_643)
Heilingen [?]: eines von mehreren Heilingen nordöstl. Bad Langensalza, vgl. Codex Eberhardi, Bd. 3, S. 179.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.