Vor dem Straßburger Hofrichter bekennt Henselin genannt Snider aus Willstätt, daß er auf Geheiß der Husa genannt Phygrin und ihres Sohnes Marzolf von der in seinem Besitz befindlichen Hälfte an 3 Tagwan Matten, von welchen 3 Tagwan der genannten Husa eine jährliche Erbpacht zusteht, der St. Stephanskirche in Straßburg eine jährliche Gült von 10 Schilling zu zahlen schuldig ist, nachdem Husa und Marzolf der genannten Kirche diese Gült um 10 Pfund straßburger Pfennige verkauft haben.