Engelhard, Herr zu Weinsberg, und sein Sohn Konrad verkaufen Erzbischof Johann [II.] von Mainz für sich und ihre Erben auf Wiederkauf je ein Viertel ihrer Burg Weinsberg (Winsperg), der Dörfer Eberstadt, Sülzbach (Soltzbach), Ellhofen (Elnhoffen) sowie ein Viertel ihres Teiles von Gellmersbach, Hölzern (Hultzern), Grantschen (Gransheim) und der Weiler Klingenhof (Clingen), Buchhorn und Lennach (Lynach) mit einem Viertel ihrer Rechte, Zugehörungen und Gefälle für 1.933 Gulden und 4 Turnosen Mainzer Währung, deren Empfang sie bestätigen; ausgenommen von diesem Kauf sind ihrer Mannschaft Mannlehen, Kirchensätze und Pfründen; die Besetzung der nächsten freiwerdenden Kirche oder Pfründe in Burg und Stadt Weinsberg und in den genannten Dörfern steht den Verkäufern zu; von den danach freiwerdenden Kirchen oder Pfründen soll jeweils die erste von ihnen, die zweite vom Erzbischof von Mainz und die dritte und vierte von Herzog Ludwig [III.], Pfalzgraf bei Rhein, entsprechend der Zahl ihrer Viertel verliehen werden; entsprechend wird bei ledig werdenden Zinslehen verfahren; der Käufer wird verpflichtet, Rechte und Freiheiten der Priester, der armen Leute und der Burg Weinsberg zu wahren, ohne Zustimmung der Verkäufer die bisherigen Abgaben und Leistungen der armen Leute nicht zu erhöhen und bei einer etwaigen Erhöhung der Abgaben Engelhard und Konrad einen entsprechenden Anteil zu geben; am Schloss Weinsberg darf nur mit Einwilligung der Verkäufer gebaut werden, die Baukosten sollen dann anteilig getragen werden; bei einem Verlust des Schlosses wird bis zu seinem Wiedererwerb die Kaufsumme ganz auf das Viertel der Dörfer verschrieben; die Verkäufer verpflichten sich, einen Wiederkauf dem Viztum zu Aschaffenburg mindestens ein Jahr vor St. Georgstag anzukündigen und dann am St. Georgstag oder 14 Tage davor oder danach in Buchen (Bucheim), Neudenau (Nydenawe) oder Neckarsulm (Solme) die Kaufsumme samt etwaigen Baukosten zu bezahlen; jedoch ist dieser Wiederkauf nur möglich, wenn gleichzeitig auch die von Herzog Ludwig innegehabte Hälfte des Schlosses Weinsberg wiedergekauft wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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