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Godekinus de Lo, Kämmerer des Abts von Werden, reversiert gegen die mit dem Abt Wilhelm wegen der Einkünfte des Kämmereramtes getroffene Übereinkunft, welcher gemäß behufs Ankaufs von Gütern zu demselben ihm eine Summe von 90 Mark überwiesen und wegen der Abgabe der Leute, genannt Kämmerlinge, neue Bestimmungen getroffen wurden. D. Werdina 1315 in vigilia s. Lamberti.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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