Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Berthold (Bechtolt) Stehelin, Komtur zu Hagenau und Dorlisheim (Doroltzheim) mit seinem Haus und Zubehör in seinen Schirm. Er versichert, Berthold wie andere der "Pfalcze geistlichen verwanten" zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor dem fürstlichen Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt. Der Schirm soll 10 Jahre lang währen, wobei der Komtur jährlich zu St. Johannistag [24.06.] 4 Gulden an den Zinsmeister zu Hagenau zu geben hat. Kurfürst Philipp weist Götz von Adelsheim, Unterlandvogt im Elsass und Ritter, und seine Ober-und Unteramtleute um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an, wenn der Inhaber des Schirmbriefs sie darum ersucht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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