Die Schöffen Hertzlieff Muijser und Dieterich Pauls von Labbeckerbruch bekunden, dass vor Anthon ter Schmitten, Dr. u.j., und ihnen der Pater Anthonius Kerckenbrug als Bevollmächtigter des Konvents zu Marienbaum den Bauhof Raeymaecker des Klosters im Kirchspiel Labbeck mit allem Zubehör, Haus, Scheuer, Länderei und Holzwuchs zu ewiger Erbpacht gegen eine entrichtete Summe Geldes gab, den Hof dem Richter zu erblichem Eigentum der Karthäuser in Xanten, vertreten durch den Prokurator Schöller, auftrug, darauf verzichteten und dass sie darauf der Karthause den Hof zugesprochen hätten. Papier. Oblatensiegel des Richters und der Schöffen. Unterschrift des Gottfried Drusingh.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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