Wimpfen: Prior und Konvent des Dominikanerklosters Wimpfen beurkunden, daß Dekan und Kapitel des Domstifts Worms dem Verwalter ihres hiesigen Hofes, Johann Georg Kelchschmid, die Vollmacht gegeben haben, ihnen ein unfruchtbares Stück Acker [Lagebeschr.] aus den Wormser Hofgütern zu freiem Eigen zu übergeben, aus dem sie einen Weingarten machen. Sie selbnst geben einen anderen Acker [Lagebeschr.] dagegen, der den Wormser Hofgütern einverleibt wird.