Hans Saymoth und Stephan Blatz, beide zu Bubenorbis, leisten ihrem Gültherrn Matthäus Feuchter, Bürger zu Schwäbisch Hall, hinsichtlich ihrer Gülten Vorgelds aus nach Lage und Anstößern detailliert beschriebenen Gütern in Bubenorbis Revers (pünktliche Bezahlung, ordentliche Aufgabe und Neupachtung der Güter bei allen künftigen Besitzwechseln, Anerkennung der Pfändungsrechte Feuchters oder seiner Erben bei Versäumnissen).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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