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Wilhelm [III.], Graf von Henneberg[-Schleusingen], bekundet, dass
er eine im Folgenden inserierte Urkunde das [Benediktinerinnen-]Kloster
Rohr bet...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1461-1470
1470 September 23
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist in iaren und tagen als obsteht
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wilhelm [III.], Graf von Henneberg[-Schleusingen], bekundet, dass er eine im Folgenden inserierte Urkunde das [Benediktinerinnen-]Kloster Rohr betreffend von Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und dem Konvent von Fulda erhalten hat. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1470 September 23: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Konrad von Lauberbach und des Konvents von Fulda das Kloster Rohr dem Schutz seines Oheims Wilhelm von Henneberg anempfohlen hat. Es ist Aufgabe Wilhelms, Kloster, Propst, Jungfrauen und arme Leute zu beschützen, ihnen ihre alten Rechte zu belassen und die Geistlichkeit nicht zu bedrängen. Im Rechtsstreit mit den Grafen Friedrich [II.] und Otto von Henneberg[-Aschach] um das Kloster Rohr soll Wilhelm von Henneberg auf eigene Kosten für das Kloster Fulda einschreiten. Der Abt will ihm die hierfür benötigten Urkunden (machtbrieff) bereitstellen, wohingegen Wilhelm nach Beendigung des Streits seinerseits die Urkunden der Urteile dem Kloster Fulda geben soll. Sollte das Kloster Fulda die Beauftragung Wilhelms vor dessen Tod widerrufen, sollen Wilhelm alle Kosten erstattet werden. Siegelankündigung von Abt Reinhard und dem Konvent von Fulda. (... der geben ist am Sontage nach Matei appostoli et ewangeliste nach Crist geburt viertzehenhundert und im sibentzigsten iaren). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graf Wilhelm von Henneberg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.