Kurfürst Philipp von der Pfalz verkauft dem Wigand von Dienheim und dessen Erben alle seine Teile an Schloss und Tal Altenbamberg (Althembemburg) mit Vogtei, Gericht und allem summarisch aufgeführten Zugehör mit Besserungen und Gefällen auf Wiederruf. Dies geschieht für 1.100 Gulden, die hiermit quittiert werden. Wigand wird in seine Rechte eingesetzt, doch darf er nichts verändern, veräußern oder beschweren, sondern soll alles treulich handhaben und schirmen. Er soll den Flecken bewachen, wie es altes Herkommen ist, die Gebäude instandhalten und die armen Leute bei ihren Freiheiten und Gewohnheitsrechten lassen. Die dazugehörigen Bauwälder dürfen nur für Brenn- und Bauholz innerhalb des Fleckens verwendet werden. Aus dem Schloss und Tal sollen sie, abgesehen von näher geregelten Ausnahmen, niemanden bekriegen. Der Kurfürst behält sich und seinen Erben das Öffnungsrecht vor, allerdings auf eigene Kosten. Der Kurfürst behält sich die Erbhuldigung und Landschatzung der Untertanen des Fürstentums vor. Die Einwohner und Untertanen sollen Wigand huldigen und Gehorsam und Verbundenheit geloben, so wie es sich für Untertanen gegenüber ihrem Vogtherrn gebührt. Der näher geregelte Wiederkauf soll für 1.100 Gulden in Oppenheim, Worms oder Mainz geschehen und ist ein Vierteljahr vor St. Peter ad cathedram [= 22.2.] anzukündigen. Die Inhaber sollen in dem Fall ein Register über alle Einkünfte, Freiheiten und Rechte erstellen und dem Kurfürsten übergeben. Kurfürst Philipp verspricht Wigand Schutz und Schirm für für Schloss, Tal und Zugehörungen.