Notar Johann Konrad Rauchbar, Inventurschreiber der Stadt Wimpfen, beurkundet, dass Achilles Christoph von Gemmingen zu Bürg ihn am 14. August im Wirtshaus zur Krone in Wimpfen beauftragte, Wolf Friedrich von Gemmingen zu Guttenberg eine Schuldforderung in Höhe von 2500 Gulden "in zweyen underschiedlichen capitalien" samt vielen rückständigen Zinsen nach Guttenberg zu überbringen. Der gutwillige Schuldner erkennt die Forderung an, wundert sich jedoch, dass der Gläubiger "ihne also hart treibe". Er sei "noch ein junger haußhalter, undt bey seiner ankunft nichts gefunden, nichts destoweniger gleich müßen bauen laßen, dahingegen er, herr creditor, in guetem zuestandt begriffen". Die angebotene Anweisung auf den leiblichen Bruder Achilles Christophs (mit 1200 Gulden) und auf Johann Albrecht von Gemmingen zu Widdern hat der Gläubiger nicht akzeptiert; wenn man nun vor das kaiserliche Kammergericht ziehe, werde "alßdann ein stein den andern treiben" und der Schuldner müsse seinerseits seine Schuldner beklagen. Wolf Friedrich weiß die bisher geübte Geduld des Gläubigers zu schätzen und bittet um weiteren kurzen Aufschub.