Wilhelm und Georg von und zu Neuhausen einerseits und der würdige und geistliche Herr Cristani Manntz andererseits schließen folgenden Vergleich: Die von Neuhausen belehnen den C. Mantz auf dessen Bitte mit der Pfarre zu Neuhausen einschließlich aller dazugehörenden Nutzungen und Gefälle. Hierfür verpflichtet sich Mantz: 1. Sein Amt treulich zu versehen und bei der katholischen Lehre zu bleiben; 2. einen Helfer von den Gefällen und Nutzungen der Pfarrei zu unterhalten; 3. eine Schuldsumme von 150 fl, die zur Erbauung des Pfarrhofes aufgenommen wurde, in gen. Raten abzulösen und 4. die Pfarrgebäude in guten Zustand zu erhalten. (Unterschriften aller Vertragspartner)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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