Mendlein der Jude, sesshaft im mainzischen Flecken Neudenau [Kr. Mosbach], zu Neuenstadt gef., weil er entgegen der württembergischen Mandaten unlängst ohne obrigkeitliches Geleit württembergisches Gebiet passiert hatte, wobei er von dem württembergischen Geleitsmann ertappt wurde, jedoch auf Fürbitte seiner Ehefrau und Verwandten wieder freigelassen unter der Bedingung, seine Atzungs- und andere auf ihn laufende Unkosten und eine Geldstrafe von 20 fl zu bezahlen, schwört U. und gelobt unter dem Judeneid "zu dem waren almechtigen got Adoney, Schöpfer des Himels, Erdreichs und aller Ding" im Beisein glaubhafter Personen, sich auf dem Gebiet des Fürstentums Württemberg, soweit dessen Herrschaft und geleitliche Obrigkeit reicht, künftig nicht mehr antreffen zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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