Caspar von Minckwitz auf Drehna vermittelt zwischen Bürgermeister, Ratmannen, Viertel- und Gewerksmeistern der Stadt Luckau einerseits und Apitz und Michael Eberhard "vor sich und wegen des hern doctors Johann Eberhardts ordinarius zcu Franckfort ires vettern und brudern" andererseits einen Vertrag über das Dorf Schönwalde, das der "Eberhardte" Vorfahren einst vom Rat erblich gekauft, danach durch einen Vertrag des Landvogts Johann von Polenz wiederkaufsweise besessen haben und das nun die Stadt wieder an sich bringen will. Es war aber Streit entstanden wegen der Münze und Bezahlung, da es in der Hauptverschreibung hieß: 154 Schock böhmischen Geldes Prager Münze und die "Eberhardte" gute böhmische Schock zur Ablösung verlangten, der Rat aber kleine Schock, das Schock zu 30 böhmischen Groschen gerechnet, geben wollte. Nunmehr wird festgesetzt, dass die Stadt das Dorf Schönwalde für 350 rheinische Gulden zurückkauft. Ferner wird bestimmt, dass kommenden Michaelis, wo der Zins fällig ist, jeder Teil diesen zur Hälfte nehmen soll. Zur Einmahnung rückständiger Zinsen im Dorf wird der Rat den Eberhards behilflich sein. Nach Empfang der Rückkaufssumme sollen die Eberhards die Bauern des Dorfes von ihrem Eid entbinden und an die Stadt weisen, ferner dieser alle Lehnbriefe und Verträge über Schönwalde aushändigen. "gegeben . zu Luckaw im jare und tage wye oben [uff heuthe sonnabents an dem heiligen Pfingstobend im funftzenhundirsten und sechsundzwentzigsten jaren]."

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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