Papst Gregor X. an den Abt von Murrhardt (Murichart), Würzburger Diözese: die Äbtissin von Oberstenfeld (Oberstenvelt) hat sich bei ihm beschwert, daß der edle Hartmann (Hartimannus) Graf von Grüningen (Grueningen), Sifrid von Calw (Chalwe) d.Ä. und Friedrich Herter von Herteneck (Herterus dictus Fridericus de Hertneth), Würzburger und Konstanzer Diözese, sie im Besitz ihrer Güter und anderer Dinge beeinträchtigen. Er befiehlt ihm daher, die streitenden Parteien zu verhören und die Sache ohne Möglichkeit der Appellation zu entscheiden. Exkommunikation oder Interdikt soll er im Gebiet des Grafen nur auf besonderen Befehl verhängen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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