Georg Rueß zu Wannenhäusern und Ehefrau Agatha Stroblerin bekennen, daß ihnen Johann Philipp Schindelin von und zu Unterreitnau Hof und Gut zu Wannenhäusern ("Wannenheuser") als Schupflehen verliehen hat. Aus dem im folgenden inserierten Leihebrief geht hervor, daß das Lehen vorher Peter Hager von Ettenkirch und Ehefrau Margretha Hallerin verliehen war. Die Beliehenen müssen es in gutem Zustand und ungeteilt erhalten, auch persönlich bewirtschaften. Sie dürfen nur eine Herdstelle ("feurröchin") haben, keine Hausleute aufnehmen und nichts aus dem Gut entfremden. Holz dürfen sie nur soviel einschlagen, wie sie zum Eigenbedarf als Brenn- und Bauholz brauchen. Der Verleiher behält sich vor, für seine Zwecke Eichen- und Tannenholz zu fällen. Jährlich zu Martini bzw. zur üblichen Zeit entrichten die Beliehenen 9 Scheffel Vesen, 6 Scheffel Hafer sowie 2 lb d Geld in Ravensburger Maß und Währung, 1 Henne, 6 Hühner, 100 Eier, 2 Streichen Gersten, 2 Reisten Werg, 1 Gans und 1 Imi Erbsen. Im Herbst müssen sie auf Anforderung einen Fuhrdienst an den (Boden-)See "nach Wein" leisten oder stattdessen 10 ß d zahlen. Wenn der Verleiher in ein Bad oder anderswohin reist, müssen sie ihn führen oder Pferde stellen gegen Fütterung. Unwetter oder Landschaden entschuldigen nicht. Im Todesfall und bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh, Mistrichte, der dritten Garbe Winterkorns und anderem zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
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Georg Rueß zu Wannenhäusern und Ehefrau Agatha Stroblerin bekennen, daß ihnen Johann Philipp Schindelin von und zu Unterreitnau Hof und Gut zu Wannenhäusern ("Wannenheuser") als Schupflehen verliehen hat. Aus dem im folgenden inserierten Leihebrief geht hervor, daß das Lehen vorher Peter Hager von Ettenkirch und Ehefrau Margretha Hallerin verliehen war. Die Beliehenen müssen es in gutem Zustand und ungeteilt erhalten, auch persönlich bewirtschaften. Sie dürfen nur eine Herdstelle ("feurröchin") haben, keine Hausleute aufnehmen und nichts aus dem Gut entfremden. Holz dürfen sie nur soviel einschlagen, wie sie zum Eigenbedarf als Brenn- und Bauholz brauchen. Der Verleiher behält sich vor, für seine Zwecke Eichen- und Tannenholz zu fällen. Jährlich zu Martini bzw. zur üblichen Zeit entrichten die Beliehenen 9 Scheffel Vesen, 6 Scheffel Hafer sowie 2 lb d Geld in Ravensburger Maß und Währung, 1 Henne, 6 Hühner, 100 Eier, 2 Streichen Gersten, 2 Reisten Werg, 1 Gans und 1 Imi Erbsen. Im Herbst müssen sie auf Anforderung einen Fuhrdienst an den (Boden-)See "nach Wein" leisten oder stattdessen 10 ß d zahlen. Wenn der Verleiher in ein Bad oder anderswohin reist, müssen sie ihn führen oder Pferde stellen gegen Fütterung. Unwetter oder Landschaden entschuldigen nicht. Im Todesfall und bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh, Mistrichte, der dritten Garbe Winterkorns und anderem zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 2059
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 17. Jahrhundert
1651 Dezember 14 (den vierzehenden monats tag Septembris)
31,5 x 51,2 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Georg Rueß zu Wannenhäusern und Ehefrau Agatha Stroblerin
Empfänger: Johann Philipp Schindelin von und zu Unterreitnau
Siegler: Lic. iur. Jakob Christoph Schmidlin, Landschreiber der Landvogtei in Obern und Untern Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S. in Holzkapsel, stark besch.
Empfänger: Johann Philipp Schindelin von und zu Unterreitnau
Siegler: Lic. iur. Jakob Christoph Schmidlin, Landschreiber der Landvogtei in Obern und Untern Schwaben
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S. in Holzkapsel, stark besch.
Hager, Margretha
Hager, Peter
Haller, Margaretha
Rueß, Agatha
Rueß, Georg
Schindelin von Unterreitnau, Johann Philipp
Schmidlin, Jakob Christoph; Landschreiber, Landvogteiverwalter
Strobel, Agatha
Bodensee
Ettenkirch : Friedrichshafen FN; Einwohner
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Schwaben, Landvogtei; Landschreiber
Unterreitnau : Lindau (Bodensee) LI; Einwohner
Wannenhäusern : Ettenkirch, Friedrichshafen FN
Wannenhäusern : Ettenkirch, Friedrichshafen FN; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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