Kaiser Karl V. bestätigt die der Stadt Nueremberg von früheren Kaisern und Königen, seinen Vorgängern im Reich, verliehenen Freiheiten, laut welcher niemand außer Bürgermeister und Rat dieser Stadt Macht haben solle, ihre und der Ihren Leute und Güter auf dem Lande mit Steuern, Anlagen, Diensten, Frohn, Raiß, Zöllen, Mauten oder Ungelten zu belegen.

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Staatsarchiv Nürnberg