Wimpfen: Der Offizial des Probstes des Stifts zu Wimpfen, beurkundet, daß der Fischer Mutlinus und seine Frau Werendrudis mit Zustimmung ihre Sohnes Siegfried Einkünfte von 5 Schilling weniger 1/2 Heller von näher beschriebenen Besitzungen dem Dekan und Kapitel des Stifts Wimpfen geschenkt haben.