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Wiedereinberufung der Stände zum 15.10.1815 sowie erneute Einsetzung eines königlichen Komitees zur Verhandlung der strittigen Punkte mit den Ständen und Vertagung der Ständeversammlung am 06.12.1816 durch König Wilhelm
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Wiedereinberufung der Stände zum 15.10.1815 sowie erneute Einsetzung eines königlichen Komitees zur Verhandlung der strittigen Punkte mit den Ständen und Vertagung der Ständeversammlung am 06.12.1816 durch König Wilhelm
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 31 Geheimer Rat I
Geheimer Rat I >> 3. Staatsgebiet, Verfassung, Landstände
1815-1816
Darin: Reskript vom 18.09.1815 über die Bestimmungen der Deutschen Bundesakte hinsichtlich der mediatisierten Grafen und Fürsten; gedruckte Bekanntmachung vom 26.09.1815 über die Wiedereröffnung der Ständeversammlung; drei gedruckte königliche Reskripte an die Ständeversammlungvom 13.11.1815 sowie deren Publikation im ganzen Land
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.