Mainz, 1587.12.20. (Richter Johann Diether Reutter). Eheberedung zwischen Martin von der Linden, Kupferschmied zu Mainz, und Agnes, Tochter Philipp Klapperbachs: Sie erhält 50 fl. Mitgift. Er bringt in die Ehe 6 Kinder aus seiner Ehe mit Merg (Martin, Philipp, Jakob, Agnes, Anna, Maria und Beatrix); die erhalten als Mutterteil 300 fl. und der Mutter Kleider und Kleinodien im Voraus. Stirbt die Frau zuerst und kinderlos, so erhalten ihr Vater und ihre Freundschaft ihr Zugebrachtes und zum Leib Gehöriges. Stirbt er zuerst und kinderlos, verbleiben der Ww. 200 fl., ihre Kleider und Kleinodien; sind aber Kinder der neuen Ehe vorhanden, so erhält die Ww. 300 fl. samt einem Kindsteil an Hausrat, Kleidern und Kleinodien. Ein Kind zweiter Ehe erhält ebensoviel Heiratsgut wie eines aus erster Ehe (Abmachungen für den Fall, daß die Ww. mit den Kindern erster Ehe nicht im gemeinsamen Haushalt bleiben wollte). Z.: 1) Für den Mann: Hans Batz, Philipp vn Achen und Martin Mattenheuser, als Vormünder der Kinder; 2) für die Braut: Ihr Vater und ihr Ahnherr Johann Faust, Zollschreiber zu Lahnstein, Wolf Klapperbach und Hans Zapf d.J. und Hans Heß, beide Tochtermänner Philipp Klapperbachs; Hans Zapf d.A., Hans Ulrich Zapf, Gangolf Kremer, Gürtler, und Johann Bechtold. Zustimmung des Kämmerers (Anton v. Wildberg).

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