Der österreichische Landvogt, Regenten und Räte im oberen Elsaß befehlen den Untertanen der Herrschaften Kenzingen und Kürnberg, den Schaden wiedergutzumachen, den sie entgegen dem Offenburger Vertrag dem Kloster Ettenheimmünster durch Beschädigung, Raub und unrechtmäßigen Kauf von Raubgut zugefügt haben