Berufung gegen ein Dekret bzw. einen „interlocutorischen“ Bescheid vom 15. Feb. 1732. Klage auf Bewahrung der vollen Steuerfreiheit des stiftischen Hofes zu Linz. Der stiftische Halbwinner ist 1727 gezwungen worden, die ausgeschriebenen Gewinn- und Gewerbssteuern bzw. „Simpla“ zu entrichten. Es sei im Erzstift Köln üblich, daß die Gewinn- und Gewerbssteuern von geistlichen Gütern von den Halbwinnern und Kolonen bezahlt würden. Der Erzbischof von Köln interveniert beim RKG, weil sein Privilegium de non appellando verletzt werde.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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