Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Jost Armbruster, seinem ehemaligen Knecht zu Bacharach, treuer Dienste wegen eine jährliche Gülte von 5 Malter Korn auf Lebtag angewiesen hat. Der Pfalzgraf befiehlt seinem Keller zu Bacharach die Auszahlung gegen Quittung. Jost soll keinen Weinschank oder Gewerbe betreiben, für das dem Pfalzgrafen Ungeld oder Zoll zusteht. Kurfürst Friedrich befreit Jost darüber hinaus auf Lebtag von allen Beschwerungen und Diensten zu Bacharach. Der Aussteller weist seine Amtleute, Zollschreiber, Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Bacharach an, Jost bei diesen Freiheiten zu belassen und zu schirmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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