Propst Christoph zu Ellwangen als alleiniger Zehntherr zu Oberfischach und Schenk Friedrich zu Limpurg als Inhaber der hohen, mittleren und niederen Obrigkeit daselbst vergleichen ihren Streit wegen der vor und seit ca. 30 Jahren angelegten Neubruchäcker daselbst dahin, dass der Novalzehnte dieser und künftigen Neubrüche jedem Teil zur Hälfte zufallen solle. Das Ruhenlassen von Äckern während einiger Jahre soll aber bei Wiederaufnahme nicht als Neubruch gelten. Der Vertrag gilt auf das Propsts Amtszeit.