Zwischen Helenen von Plettenberg, Witwe Dincklage, und dem Kämmerer, Rat und Drosten zu Erwitte, Dietrich von Landsberg wird ein Vergleich geschlossen, nachdem am 11. 4. 1646 Anna Catharina von Plettenberg, Ehefrau Dietrichs von Landsberg, ohne Leibeserben verstorben ist, wonach als Erbin nur die Schwester ihres Vaters, Helene von Plettenberg, geblieben ist, die auch Ansprüche auf alle Plettenbergischen Gütern gestellt, und deren Sohn Hugo von Dincklage vom Erzbischof zu Köln mit dem Haus Meyerich belehnt worden ist. Dietrich von Landsberg beansprucht daraus aber 4000 Rtl. als Heiratsgut seiner verstorb. Ehefrau. Die Kurf. Kommissare Wilhelm de Bavaria, Obristkämmerer und Geh. Rat, Adolf von und zu Gymnich und Lic. jur. Thomas Dussel vermitteln den Vergleich, wonach Helena von Plettenberg dem Dietrich von Landsberg das Haus Wocklum, wie es Hermann von Hatzfeld und Dietrich von Plettenberg zur Halbscheid besessen haben, mit dem Zehnt zu Balve und Kervers Gut für 12000 Rtl. verkauft, wogegen Dietrich von Landsberg auf alle Plettenbergischen Güter verzichtet. Helena von Pl. setzt als Unterpfand die Wolthausischen Prozeßgüter und Fürstenbergische Forderung sowie das Haus Feierich. Geschehen Bon.