In Ergänzung seines am 20. Oktober 1567 [A Urk. lfd. Nr. 3894] errichteten Testaments legiert Johann Wick, derzeit Stadtammann zu Ulm, die folgenden jährlichen Einkünfte zu einem Stipendium, das armen Bürgerkindern das Studium der Theologie ermöglichen soll: - Anna Münchmaier entrichtet von einem Stadel in Ulm 4 Schilling Heller. - Der Ringmacher Christoph ("Stoffel") Müller beim Neutor [abgegangen, östlich Olgastraße 80] am Graben entrichtet 0,5 Gulden. - Der Ringmacher Michael Wölfflin Im Irrgang [heute Irrgängle] entrichtet 30 Kreuzer und 6 Heller. - Die Bäckerzunft gibt von Brotbänken 1 Gulden 35 Kreuzer und 1 Heller. - Matthäus Krause gibt von seinem Haus am Graben beim Neutor 2 Gulden. Bei der Vergabe des Stipendiums sollen geeignete Kinder aus seiner Verwandtschaft oder Freundschaft bevorzugt werden. Hinsichtlich des in seinem Testament für seinen Enkel Johann Konrad Machtolf vorgesehenen Anteils an seiner Hinterlassenschaft bestimmt Johann Wick ergänzend: Sofern dessen Vater und der Rat zu Esslingen eine Übersendung der Erbschaft nach Esslingen verlangen, dann sollen sein Sohn und die Pfleger seines Enkels dies verweigern. Sollten sein Schwiegersohn oder der Rat zu Esslingen eine Herausgabe auf dem Rechtsweg erzwingen, dann soll diese trotzdem erst dann erfolgen, wenn sie zusichern, die Erbschaft in den in seinem Testament vorgesehenen Fällen wieder zurückzugeben und dafür Pfänder und Bürgen stellen. Schließlich sollen alle Verträge, die er hinsichtlich seiner Hinterlassenschaft mit seiner Ehefrau abgeschlossen hat, nach seinem Tod ohne jegliche Einrede vollzogen werden.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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