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Steuerzahlungserinnerung
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Enthält: Petrus Nicolattius, Lic. theol. der Stat u. Diözese Münster gibt bekannt, daß bei Meidung einer Geldstrafe die Steuern aufgrund des Landtagsbeschlusses vom 18. April 1625 unverzüglich an den Steuereinnehmer Fredericus Nyrman zu zahlen sind.