Matheus Hagen und Ehefrau Elsbeta Rälin von Altdorf bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit folgende Äcker und Wiesen verliehen hat, die zuvor Heinrich Ryser und Barbara Mayr von Altdorf innehatten und aufgegeben haben: 10 Juchart Acker im Esch vor des Bodmers oder Keplers Tor, 10 Juchart im Esch am Lerchenfeld, 7 Juchart im Esch Lentzi, 3 Mannmahd Wiesen im Meistersteg, 1 Mahd im Breitenried am Graben. Die Beliehenen müssen die Äcker und Wiesen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Jährlich entrichten sie von den Äckern den vierten Teil des Ertrags und den Zehnten. Sie dürfen nichts wegführen, bevor der Zehntknecht Ertrag und Zehnt weggenommen hat. Zu Martini geben sie von den Wiesen im Meistersteg 15 ß d und von denen im Breitenried 1 lb 3 ß d Ravensburger Währung. Außerdem leisten sie zwei Weinfahrten vom [Boden-]See ohne Futter und drei Fahrten auf Anforderung im Feld oder anderswohin. Die Äcker und Wiesen fallen heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, ferner bei Heirat von Ungenossamen bzw. Flucht und Ungehorsam. Der Abt kann sie jederzeit zurückfordern, wenn das Kloster die Güter wieder im Eigenbau bewirtschaften will.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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