Matheus Hagen und Ehefrau Elsbeta Rälin von Altdorf bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit folgende Äcker und Wiesen verliehen hat, die zuvor Heinrich Ryser und Barbara Mayr von Altdorf innehatten und aufgegeben haben: 10 Juchart Acker im Esch vor des Bodmers oder Keplers Tor, 10 Juchart im Esch am Lerchenfeld, 7 Juchart im Esch Lentzi, 3 Mannmahd Wiesen im Meistersteg, 1 Mahd im Breitenried am Graben. Die Beliehenen müssen die Äcker und Wiesen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Jährlich entrichten sie von den Äckern den vierten Teil des Ertrags und den Zehnten. Sie dürfen nichts wegführen, bevor der Zehntknecht Ertrag und Zehnt weggenommen hat. Zu Martini geben sie von den Wiesen im Meistersteg 15 ß d und von denen im Breitenried 1 lb 3 ß d Ravensburger Währung. Außerdem leisten sie zwei Weinfahrten vom [Boden-]See ohne Futter und drei Fahrten auf Anforderung im Feld oder anderswohin. Die Äcker und Wiesen fallen heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, ferner bei Heirat von Ungenossamen bzw. Flucht und Ungehorsam. Der Abt kann sie jederzeit zurückfordern, wenn das Kloster die Güter wieder im Eigenbau bewirtschaften will.
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Matheus Hagen und Ehefrau Elsbeta Rälin von Altdorf bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit folgende Äcker und Wiesen verliehen hat, die zuvor Heinrich Ryser und Barbara Mayr von Altdorf innehatten und aufgegeben haben: 10 Juchart Acker im Esch vor des Bodmers oder Keplers Tor, 10 Juchart im Esch am Lerchenfeld, 7 Juchart im Esch Lentzi, 3 Mannmahd Wiesen im Meistersteg, 1 Mahd im Breitenried am Graben. Die Beliehenen müssen die Äcker und Wiesen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Jährlich entrichten sie von den Äckern den vierten Teil des Ertrags und den Zehnten. Sie dürfen nichts wegführen, bevor der Zehntknecht Ertrag und Zehnt weggenommen hat. Zu Martini geben sie von den Wiesen im Meistersteg 15 ß d und von denen im Breitenried 1 lb 3 ß d Ravensburger Währung. Außerdem leisten sie zwei Weinfahrten vom [Boden-]See ohne Futter und drei Fahrten auf Anforderung im Feld oder anderswohin. Die Äcker und Wiesen fallen heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, ferner bei Heirat von Ungenossamen bzw. Flucht und Ungehorsam. Der Abt kann sie jederzeit zurückfordern, wenn das Kloster die Güter wieder im Eigenbau bewirtschaften will.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 781
06282
B 522 II U 0693
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1512 März 11 (an dornstag vor dem suntag Oculi)
31,5 x 40,7 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Matheus Hagen und Ehefrau Elsbeta Rälin von Altdorf
Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten
Siegler: Junker Hans Jakob Schellang
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten
Siegler: Junker Hans Jakob Schellang
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Bodmer
Burgau, Hartmann von; Abt von Weingarten
Hagen, Elisabeth
Hagen, Matheus
Kepler
Mayr, Barbara
Rälin, Elisabeth
Ryser, Barbara
Ryser, Heinrich
Schellang, Hans Jakob
Weingarten, Hartmann von Burgau; Abt
Altdorf = Weingarten RV; Einwohner
Altdorf = Weingarten RV; Flurstücke
Bodensee
Breitenried : Weingarten RV
Ravensburg RV; Währung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
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