Klage 1. des Kapitels zu St. Mauritz (Franz Ascheberg, decanus, Johan Morrien, subsenior, Jobst von Werne scholasticus, Johan Kaspar Bertenhoff cellarius, Johan Friedrich Plonies thesaurarius, Ewald Gigas canonicus), 2. des Domherrn und Probstes zu Mauritz Arnold von Wittinghoff gen. Schele als Testamentsvollstrecker des Wilhelm von Elverfelt, des + Probstes zu Mauritz ./. Lukas Clute. Der Beklagte hat bei dem Bildschneider Gerhard Gröninger (verheiratet mit Gertrud Lacke) 2 Säulen aus gelbem Marmor mit schwarzen Stiggen oder Strahlen pfänden lassen. Die Kläger verlangen Freigabe, da die Säulen von Probst Schele zu Eigentum von Gröninger übertragen seien; dieser habe sie nur deswegen wieder erhalten, damit er besser arbeiten könne. Die Säulen sind bestimmt für den Hochaltar in der Mauritzkirche, den der + Probst Elverfeld testamentarisch gestiftet und den Probst Schele bei Gröninger bestellt hat.