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Herzog Johann Friedrich von Württemberg verleiht dem Geheimen Rat Melch. Jäger v. Gärtringen u. dessen ehelichen Nachkommen als Inhabern des neu erbauten Hauses in Neuffen das kleine Waidwerk auf Füchse, Hasen und Rehe in einem genau beschriebenen Bezirk des Uracher und Kirchheimer Forsts. Er darf außerdem auf den Feldern Hühner und Vögel fangen, muß jedoch die Marksteine und Lauchen in seinem Bezirk 'bewahren'. Der A. behält sich seine forstliche, auch andere Oberherrlichkeit und Gerechtigkeit vor. Beim Aussterben des Jägerschen Geschlechts oder beim Übergang des Hauses zu Neuffen in fremde Hände endet diese Bewilligung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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